B169 – Schutz vor Lärm durch Nachtfahrverbot

Bei der B169 erwarten die Menschen Schutz vorm Lärm – und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt.

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat unmissverständlich erklärt, dass der Landrat handeln muss! Aber Landrat Altekrüger missachtet jedoch das Gerichtsurteil, obwohl es um das Wohl und die Gesundheit der Menschen geht. Der aufgestellte Blitzer zur Überwachung des Tempo 30, der nicht blitzen darf, weil er auf einem Privatgrundstück ohne Zustimmung errichtet wurde, ist eine Lachnummer. Und die Schallschutzfenster gegen den Lärm sind eine Farce. Wenn etliche 40-Tonner hintereinander fahren, „bebt die ganze Bude“. Schallschutzfenster nützen auch nichts, wenn man sich draußen aufhält.

Deshalb werde ich als Landrat sofort ein Nachtfahrverbot für LKWs dort einführen, um dann im zweiten Schritt mit den Bürgern gemeinsam eine Lösung zu finden.

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