Mit der Pressemitteilung 050/2020 vom 15.03.2020 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) ergingen die „Anwendungsvorgaben zur Notfallbetreuung in Kitas und Horten“, deren Anwendung am Mi., 18.03.2020 in Kraft traten.

Der Landrat im Kreis Spree-Neiße untersagte darüber hinausgehend die Notfallbetreuung in der Kindertagespflegestellen bei den sog. Tagesmüttern und -vätern. Damit hatte er ein Alleinstellungsmerkmal im ganzen Land Brandenburg. Kein anderer Kreis unterschied zwischen Kitas, Horten und Tagespflegestellen.

Diesen Zustand befand eine Tagesmutter aus Spremberg als nicht haltbar, zurecht! Sie möchte Ihre Kinder betreuen, die einen Anspruch auf Notfallbetreuung haben, wie es Kitas u.dgl.m. auch dürfen. Ihre eilends eingebrachte Anfrage bei Landrat und Jugendamt am 30.04.2020, brachte keine Lösung, der Schriftwechsel liegt der AfD-Fraktion im Kreistag vor. Sie stellte daraufhin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Cottbus. Eine Befassung im zeitgleich tagenden Ältestenrat des Kreises, durch Eingabe des Vorsitzenden des Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschusses, Frank Henschel (AfD) über den Fraktionsvorsitzenden, ergab ebenfalls keine befriedigende Lösung. 

So klagte auch eine weitere Tagesmutter mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Cottbus. Dieses entschied am 07.04.2020, dass alle Kindertagespflegestellen im Kreis eine Notfallbetreuung aufrecht erhalten dürfen (VG 3 L 164/20).

Wir erachten dieses Urteil als zielführend für die Gleichbehandlung privater und öffentlicher Kinderbetreuung! Nicht zuletzt aber zum Wohle der Kinder! Die Begründung des Verwaltungsgerichts unterscheidet hier eindeutig für das Kindeswohl, da Tagesmütter und -väter eine „personenbezogene“ Betreuung bieten.

https://vg-cottbus.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.663719.de&template=seite_vgcb_pressemit

https://www.focus.de/regional/brandenburg/gesundheit-tagesmutter-erfolgreich-gegen-schliessung-von-tagespflege_id_11900717.html

https://www.lr-online.de/lausitz/forst/corona-regeln-cottbuser-gericht-erlaubt-tagesmutter-notbetreuung-45602223.htmlhttps://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1798127/

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