Trotz anfänglicher Verstöße gegen das Neutralitätsgebot – aus unserer Sicht – seitens des Hauptverwaltungsbeamten, den unser Fraktionsvorsitzender deutlich in den Schränken wies, waren es vor allem wichtige Beschlussvorlagen, die für uns Gubener von besonderer Tragweite waren, über die diskutiert wurden.

Der §15 BbgWG betont das Prinzip der „Selbstorganisation des Wahlvolkes“. Deshalb hätten wir bei der Berufung der Wahlleiterin und ihrer Stellvertreterin gerne eine Mitwirkung der Gubener gesehen und dies klar kommuniziert. Die Debatte zu diesem Thema könnt ihr ab 1:56:16 Std. im unten aufgeführten Link nachverfolgen.

Eine weitere Beschlussvorlage, dass sogenannte Heizungshammer-Gesetz, setzt eine kommunale Wärmeplanung voraus. Wir sprechen uns klar gegen dieses Gesetz auf allen Ebenen – Bund, Land und Kommune – aus. Der Staat soll nicht in die Privatsphäre der Immobilienbesitzer eindringen. Auch zu diesem Thema könnt ihr die Diskussion ab 2:27:17 Std. verfolgen.

Link zur Aufzeichnung:
https://www.guben.de/images/Video/svv_230920_600.mp4

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