DIE SCHANDE VON CHEMNITZ

Rechtsstaat am Ende: AfD-Trauermarsch in Chemnitz aufgelöst, weil Polizeiführung vor Antifa kapitulierte.

Die Szenen die sich am Samstag des 1. September 2018 in Chemnitz abgespielt haben, sind äußerst skandalös und zeigen eindrücklich, wie schlecht es um unseren Rechtsstaat gestellt ist!

Gegen 16:30 Uhr versammelten sich etwa 4.500 friedliche Menschen vor dem Chemnitzer AfD-Bürgerbüro für den um 17 Uhr geplanten Trauermarsch, anlässlich eines getöteten Deutsch-Kubaners durch mutmaßlich zwei Asylbewerber aus dem Irak und aus Syrien. Dem AfD-Trauermarsch schlossen sich noch etwa 4.500 Menschen an, die bereits am Nachmittag bei „Pro Chemnitz“ vor der Karl-Marx-Statue demonstrierten. Der AfD-Trauermarsch umfasste folglich mindestens 8.000 bis 10.000 friedliche Menschen – Männer und Frauen, Jugendliche, Erwachsene und Rentner aus der Mitte unserer Gesellschaft.

Es dauerte etwa eine ganze Stunde, bis sich die Menschenmenge überhaupt in Bewegung setzen konnte. Der Grund: Die Polizeiführung ließ die Ordner des Trauermarsches zwei Mal antreten und musterte diese von oben bis unten. Die offensichtliche Schikane der Polizei bewirkte so, dass der Trauermarsch erst um 18:00 Uhr loslaufen konnte.

Sowohl die rechte, als auch die linke Flanke des Demozuges, waren überhaupt gar nicht von der Polizei vor Übergriffen durch Linksextremisten gesichert. Dafür mussten aber die Demoteilnehmer mit großen Augen zur Kenntnis nehmen, dass an zwei großen Kreuzungen jeweils einmal zwei Wasserwerfer und zwei Panzer-Räumfahrzeuge und noch einmal drei Wasserwerfer mit Panzer-Räumfahrzeugen in Richtung des sehr friedlichen und disziplinierten Trauermarsches gerichtet waren.

Gerade nicht einmal 500 Meter gelaufen, stoppte der Trauermarsch erneut. Es gab die Durchsage, dass die Polizei für den nächsten Wegabschnitt noch keine Freigabe erteilt hätte, da (angeblich) die „Hortkinder“ der Antifa den Weg blockieren würden. Etwa eine Stunde verharrte der Demozug an Ort und Stelle und wartete darauf, weiterlaufen zu können. Einige „ungeduldige“ Demoteilnehmer verließen unterdessen bereits die Versammlung. Schließlich tönte aus den Lautsprechern des AfD-Wagens die Ansage, dass die Versammlung aufgelöst ist. Die Demoteilnehmer riefen daraufhin lautstark „räumen“, „Wir sind das Volk“ und „Widerstand“.

Die Polizeiführung hatte den Versammlungsleiter der AfD-Demo dazu aufgefordert, die Versammlung zu beenden, da „die Versammlungszeit der Demonstration bereits überschritten ist und eine Umgehung der Bahnhofstraße/Zschopauer Straße aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen nicht möglich ist.“

Die Polizei war mit einem riesigen Aufgebot von Wasserwerfen und Räumfahrzeugen vor Ort, orderte Unterstützung aus anderen Bundesländern und sagte sogar das Bundesligaspiel Dresden gegen Hamburg ab. Trotzdem waren sie offensichtlich – gewollt oder ungewollt – nicht in der Lage, die Blockierung der Linksfaschisten zu räumen. In dem die Blockade durch die Polizei pflichtwidrig nicht geräumt wurde, hinderte man die friedlichen Teilnehmer des Trauermarsches an der Ausübung des im Grundgesetz garantierten Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Dies stellt einen schwerwiegenden Eingriff dar!

Der Rechtsanwalt und Landesvorstandsmitglied der AfD Sachsen, Dr. Maximilian Krah, führte völlig richtig aus, dass „wer den Menschen das Recht verwehrt, friedlich zu demonstrieren, Gewalt provoziert. Das Einknicken der Polizei Sachsen vor dem linken Mob war absehbar keine gute Idee. Ein Versammlungsrecht, das nicht durchgesetzt wird, ist wertlos. In Chemnitz hat der Rechtsstaat heute seine eigenen Garantien verraten.“

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