Der Mordprozess um die in Cottbus getötete Rentnerin, Gerda K., zieht sich wie Kaugummi. Seit nun 14 Monaten wird vor dem Landgericht Cottbus verhandelt und ein Ende ist nicht in Sicht. Angeklagt ist ein junger Syrer. Er soll im Dezember 2016 die 82-jährige Rentnerin in ihrer Wohnung ermordet haben.

Da der angeklagte Syrer laut einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten zum Tatzeitpunkt nicht älter als 18 Jahre gewesen sein soll, wird nach dem Jugendstrafrecht und unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Ob es sich hierbei um ein forensisches Gutachten handelt, wo anhand von Röntgenaufnahmen vom Schultergelenk und vom Gebiss mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestimmt werden kann, ob jemand über oder unter 18 Jahre alt ist, geht allerdings nicht hervor.

Schwere Vorwürfe erhebt indes der Rechtsanwalt des angeklagten Syrers gegen die Ermittlungsbehörden. Neben nicht auffindbaren Beweismitteln in den Akten, widersprüchlichen Aussagen und Dokumentationen von Polizei und Staatsanwaltschaft, sollen auch Spurensicherungsberichte zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen und andere Bericht verschwunden sein. [1]

Es stellt sich also die Frage, ob es sich „lediglich“ um eine schlampige und nachlässige Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden handelt, oder ob etwa versucht wird, zu vertuschen und zu verschleiern, sodass der Angeklagte letzten Endes nicht verurteilt wird?

[1] https://www.lr-online.de/…/mord-an-cottbuser-rentnerin-kein…

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