Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute entschieden, dass der Betrieb im Braunkohletagebau Jänschwalde zum 1. September 2019 eingestellt werden muss. Grund: Die Bergbaugesellschaft LEAG sei nicht in der Lage gewesen, eine ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung für den Tagebau einzureichen.
Gegen den Hauptbetriebsplan geklagt hatte die Grüne Liga und die Deutsche Umwelthilfe. Letztere ist vor allem für die gerichtlich eingeklagten Dieselfahrverbote bundesweit bekannt geworden.
Eine erhebliche finanzielle Unterstützung erhält die Deutsche Umwelthilfe von der Bundesregierung, dem thüringischen Umweltministerium und der Europäischen Union. Als geldgebende Handlanger sind diese staatlichen Institutionen folglich für die Dieselfahrverbote und für die Stilllegung des Tagebaus Jänschwalde mittelbar verantwortlich.
Als Lausitzer und Arbeiter in der Braunkohleindustrie kann ich nur sagen: Man spielt nicht mit hunderten Arbeitsplätzen und der Versorgungssicherheit Deutschlands, nur um die eigene Politik der Klima-Ideologie zu befriedigen!
Ich hoffe inständig, dass das Verwaltungsgericht der Fristverlängerung für die Einreichung der Unterlagen stattgibt und der Stopp des Tagebaus nur vorübergehend ist. Für die Lausitz wäre das enorm wichtig.
Steffen Kubitzki
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