Am 24.09.2020 findet um 19:00 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung Jänschwalde in Jänschwalde Ost, Flugplatzstraße 1 (ehem. Empfangsgebäude Flugplatz) statt. Unter Tagesordnungspunkt 6 sollen die Gemeindevertreter im Entwurf zum „Industrie- und Gewerbegebiet Jänschwalde“ eine maximale Anzahl von Windenergieanlagen festlegen.

Das in Jänschwalde nun doch Windenergieanlagen errichtet werden sollen, kommt überraschend. Bereits in der Sitzung des Landtages Brandenburg vom 17. Juni 2020, fragte unser Kreisvorsitzender und Landtagsabgeordneter Steffen Kubitzki den Wirtschaftsminister Steinbach, ob es richtig ist, dass auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Drewitz ein Windpark entstehen soll. Herr Prof. Dr. Steinbach antwortete hierauf wie folgt: „Windenergieanlagen können dort mit Sicherheit nicht errichtet werden, denn der Teilregionalplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz – Spreewald, hat dort keine Windeignungsgebiete ausgewiesen.“

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat derweil den Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald für unwirksam erklärt (Az.: OVG 2 A 4.19 und andere vom 24.05.2019). Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 2020, sind die Urteile vom 24.05.2019 rechtskräftig geworden und der Regionalplan nicht mehr anwendbar.

Im Klartext sollen also in einem Gebiet Windkraftanlagen errichtet werden, dass einerseits laut dem rechtswidrigen Regionalplan für die Errichtung von Windenergieanlagen ungeeignet ist und für das es andererseits gegenwärtig keinen rechtsgültigen Regionalplan gibt.

Wir werden die mit dem Betrieb von Windenergieanlagen einhergehenden Beeinträchtigungen und Bedrohungen für Mensch und Natur nicht hinnehmen.

Deshalb werden unsere beiden Gemeindevertreter gegen die Errichtung dieser Windenergieanlagen votieren und zudem eine namentliche Abstimmung beantragen, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, wer sich für die Errichtung ausgesprochen hat.

Da die Sitzungen der Gemeindevertretung öffentlich sind, hat jeder Einwohner das Recht, dieser beizuwohnen und im Rahmen der Einwohnerfragestunde das Wort zu ergreifen.

Die Tagesordnung sowie die Beschlussvorlage zur Gemeindevertretersitzung kann >>hier<< angesehen werden.

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